
Im Saloon feierten einst die Kopfgeldjäger ihren Erfolg. Moderne Kopfgeldjäger-Datendiebe bleiben lieber unerkannt und den Revuegirls fern.
Aber vieles ist beim Alten geblieben: Die Belohnung gibt es immer noch von den Schlapphüte(r)n der Öffentlichen Ordnung. Und die meisten Bürger mögen die Kopfgeldjäger nicht. Vielleicht sogar, weil sie selbst ein bisschen Dreck am Stecken haben, auch wenn es zum Steckbrief nicht reicht. Aber heute wie damals sind alle froh, wenn der Jäger erfolgreich war und einen der ganz bösen Buben zur Strecke gebracht hat.
Wir mögen sie nicht, die Finsterlinge. Aber manchmal brauchen wir sie: Die Verräter aus kriminellen Kreisen, denen wir Geheimnisse gegen Strafnachlass abkaufen. Oder wir schleusen honorige Beamte ein in die Banden. Bei Banken klappt das nicht, vor allem nicht bei Schweizer Banken. Deshalb muss der Staat zu anderen Mitteln greifen, wenn er hundertfachen Rechtsbruch ahnden will.
Die Schweiz steht zu ihrem Geschäftsmodell und duldet die Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Deutschland duldet, dass ein Datendieb sich bereichert – der Staat kauft heiße Ware. Juristisch ist das alles ganz sicher grenzwertig. Aber was ist ein Rechtsstaat wert, der nicht in der Lage ist, seine Rechte durchzusetzen?
Betrachten wir den Dieb als Kronzeugen. Auf Steuerhinterziehung in Millionenhöhe steht Freiheitsstrafe. Und wenn die Daten halten, was die Proben versprechen, wird diese Strafe hundertfach verhängt. Das schlägt die Bedenken, dass der Rechtsstaat sich mit Finsterlingen abgibt – er ist dazu nicht zum ersten Mal gezwungen, um der Gerechtigkeit willen.
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